Rechtstipps

Hier finden Sie einige Rechtstipps.

Erbschaftsteuer sparen mit der erbrechtlichen Auflage

Die erbrechtliche Auflage ist ein zu Unrecht weitgehend unbekanntes Wesen. Denn sie ermöglicht lukrative Erbschaftsteuergestaltungen. Küssen wir also Dornröschen wach.

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Fast steuerfreier Verkauf von GmbH-Anteilen

Sie können GmbH-Anteile fast zum Nulltarif verkaufen. Sie müssen das über einen anderen Rechtsträger machen, der Ihnen gehört. Er zahlt eine geringe Steuer auf seinen Gewinn. Nach einer Wartezeit können Sie sich das verbleibende Geld geben lassen, ohne dann weitere Steuern anfallen.

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Schenkung eines vermieteten Mehrfamilienhauses oder eines Geschäftsgrundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

Die Schenkung eines vermieteten Mehrfamilienhauses oder eines Geschäftsgrundstücks kann steuerlich optimiert werden, indem sich der Schenker den lebenslangen Nießbrauch an dem Grundstück vorbehält.

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Verfassungskonforme Ertragsbewertung von Grundstücken

Im Ertragswertverfahren der §§ 184 ff BewG wird die Einkommensteuer auf die Vermietungseinkünfte nicht berücksichtigt. Das führt zu überhöhten Werten und zur Erhebung von Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer auf den Barwert der Einkommensteuer, der im Ertragswert enthalten ist. Der Fehler muss korrigiert werden, indem die Einkommensteuer typisierend mit 30 % vom Reinertrag abgezogen wird.

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