Sie benötigen Hilfe bei der Schenkungssteuer oder bei der Erbschaftssteuer
In Bremen, direkt an der Weser, liegt meine Kanzlei. Hier befasse ich mich seit über 30 Jahren als Spezialist und Fachanwalt für Steuerrecht mit Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer. Denn bei jeder Weitergabe von Familienvermögen, ob durch Schenkung oder Testament, will das Finanzamt ein Wort mitreden.
Mitherausgeber und Mitautor bin ich beim Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar zum ErbStG und BewG, der bereits in 4. Auflage vorliegt und demnächst in 5. Auflage erscheint. Mitautor bin ich auch im Krug/Daragan/Bernauer „Die Immobilie im Erbrecht“, nun in 2. Auflage, und neu im Ott-Eulberg/Daragan/Riedel „Die Lebensversicherung im Erb- und Erbschaftsteuerrecht“, dessen 5. Auflage in Arbeit ist. Außerdem habe ich zahlreiche Aufsätze zu meinen Themen verfasst, die in renommierten Fachzeitschriften erschienen sind. Die wichtigsten finden Sie oben unter Veröffentlichungen.
Bei meiner Arbeit geht es um die Gestaltung von Testamenten, Vermögensübergaben und Gesellschaften, die Familienvermögen verwalten. Hier helfe ich mit kreativen Gestaltungen und Einsichten. Dazu sprechen mich auch Kolleginnen und Kollegen gerne an. Am liebsten helfe ich sofort, von Anfang an, damit das Kind nicht aus dem Brunnen geholt werden muss, in den es gefallen ist.
Dr. Daragan - Ihr Rechtsanwalt für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Bremen
Als erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht berate ich Sie gerne persönlich und individuell. Ob bei der Gestaltung von Erbschaften, Schenkungen oder einer Vermögensübertragung - ich entwickle für Sie maßgeschneiderte und steueroptimierte Lösungen. Auf Wunsch vertrete ich - mit Ihrem Steuerberater oder allein - Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden und begleite Sie vertrauensvoll in allen Fragen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Vereinbaren Sie gerne Ihren Beratungstermin.
Steuerfreie Schenkung nicht begünstigten Privatvermögens
Die Freude am Schenken wird vielfach durch die Schenkungsteuer geschmälert. Ihre Höhe hängt von der Steuerklasse ab, in die die Schenkung eingeordnet wird.