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Beratungsgebiete - Vermögensübergabe

Vermögensübergabe

Die Vermögensübergabe ist eine Maßnahme der vorweggenommenen Erbfolge. Sie kann einen oder mehrere Vermögensgegenstände umfassen, z. B. ein oder mehrere vermietete Grundstücke.

Von zentraler Bedeutung ist die Gestaltung des Übergabevertrags. Denn der Übergeber will nicht immer alles sofort bedingungslos aus der Hand geben, sondern einen gewissen Einfluss behalten. Es geht auch um Rückforderungsrechte für den Fall, dass wider Erwarten alles nicht so läuft, wie man sich das vorgestellt hat. Hin und wieder geht es auch um Gleichstellungsgelder für nicht bedachte Kinder. Und regelmäßig ist die Altersabsicherung des Übergebers und seines Ehegatten ein wichtiger Aspekt der Übergabe.

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