Tel. 0049 - (0)421 33659324

Beratungsgebiete - Schenkungsteuer

Schenkungsteuer

Schenkungen sind freigebige Zuwendungen. Also einer gibt dem anderen was, Geld oder einen Sachwert, z.B. Auto oder ein Haus. Er bekommt vom anderen nur ein herzliches Dankeschön, das keinen Geldwert hat. Bekommt er mehr, aber nicht genug, kann eine Schenkung in Höhe der Wertdifferenz vorliegen, muss das aber nicht. Denn es kann durchaus sein, dass der Schenker mit gutem Grund davon ausgegangen ist, er sei ausreichend bezahlt worden.

Nicht alle Schenkungen müssen versteuert werden. Denn es gibt Freibeträge. Zum Beispiel kann jeder Elternteil seinem Kind alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei schenken. Zusätzlich gibt es sachbezogene Freibeträge. Sie sind kaum bekannt und werden selten genutzt. Mehr dazu in meinen Rechtstipps.

Zurück zu den Beratungsgebieten

Kanzlei Dr. Hanspeter Daragan in Bremen.  Ich berate Sie individuell zur steuerlich optimalen Gestaltung von Schenkungen