Beratungsgebiete - Familienverein
Familienverein
Traditionelle Familienvereine verwalten Familienvermögen, das im Verein gebunden ist. Die Familienmitglieder haben darauf keinen Zugriff und werden aus den Erträgen versorgt. Vermögensübertragungen auf den Verein sind schenkungsteuerpflichtig. Außerdem wird der Verein alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer unterworfen.
Es gibt aber auch einen Familienverein ohne Vermögensbindung. Für ihn gilt die Erbersatzsteuer nicht. Bei ihm fällt auch keine Schenkungsteuer an, wenn Vermögen übertragen wird. Und das Vermögen, das bei seiner Auflösung oder zuvor an seine Mitglieder geht, unterliegt auch keiner Besteuerung. Mehr dazu in meinen Rechtstipps.
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