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Beratungsgebiete - Familiengesellschaft

Familiengesellschaft

Eine Familiengesellschaft, auch Familienpool genannt, soll Familienvermögen über die Generationen zusammenhalten und seine Zerlegung durch Erbfälle verhindern.

Für eine Familiengesellschaft stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Sie kann eine GmbH sein oder eine GmbH & Co KG oder eine GbR. Die GmbH & Co KG hat gegenüber der GbR den Vorteil, dass Minderjährige leichter beteiligt werden können.

Eine Familiengesellschaft kann Vermögen jeder Art verwalten. Vielfach übernimmt sie Grundbesitz, den sie anschließend vermietet. Bei der GbR und der GmbH & Co KG löst das keine Steuern aus. Bei einer GmbH fällt jedoch Grunderwerbsteuer an.

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