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Beratungsgebiete - Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer muss von denen gezahlt werden, die in einem Erbfall Vermögen erwerben. Das sind in erster Linie die Erben. Es können auch andere sein, denen der Verstorbene Geld oder andere Vermögenswerte durch Vermächtnis oder Auflage zugewendet hat. Jeder muss versteuern, was nach Abzug aller Freibeträge übrig bleibt.

Die Erbschaftsteuer lässt sich durch ein Testament beeinflussen. Manchmal lässt sie sich vermeiden, manchmal lässt sie sich hinausschieben.

Oft lässt sich die Erbschaftsteuer auch nach dem Erbfall noch beeinflussen. Dadurch kann ein ungeschickt formuliertes Testament verbessert werden. Und mit einem geschickt formulierten Testament kann man seinen Hinterbliebenen die Möglichkeit eröffnen, die Erbschaft unter sich bedarfsgerecht aufzuteilen.

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